Veranstalter des Gewinnspiels sind die FVW Medien GmbH, Wandsbeker Allee 1, 22041 Hamburg (im Folgenden: FVW Medien), und ViralSpoon UG (haftungsbeschränkt), Baseler Platz 6, 60329 Frankfurt am Main (im Folgenden: ViralSpoon), die die Gewinne stellen und übermitteln.
Am Gewinnspiel teilnehmen dürfen Beschäftigte in der Reisebranche, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Beschäftigte in der Reisebranche sind alle Mitarbeiter/innen, Inhaber/innen, Geschäftsführer/innen sowie Auszubildende von Reisebüros, Reiseveranstaltern und touristischen Leistungsträgern sowie Studierende eines Studiengangs mit einem touristischen Schwerpunkt. Mitarbeiter der dfv Mediengruppe und von ViralSpoon sowie deren Angehörige, beteiligte Agenturen und Unternehmen sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
Die Teilnehmenden müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen sie innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält der Veranstalter sich vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist bis einschließlich 12. August 2025 möglich. Voraussetzung ist, dass der über ViralSpoon gestalteten Social-Media-Post möglichst oft geteilt wird.
Verlost wird ein Platz beim fvw | Travel Talk FamTrip Gran Canaria vom 24. – 28. September 2025. Flug mit Condor sowie Unterkunft im Einzelzimmer im Hotel Cordial Playa Mogan und Verpflegung bei allen Ausflügen sind inklusive.
Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels per E-Mail benachrichtigt. Mit der Annahme des Gewinnes erklärt sich der Gewinner damit einverstanden, dass sein Name und Arbeitgeber zusammen mit Fotos und Videos der Übergabe in Medien von FVW Medien veröffentlicht werden dürfen. Übermittelt ein Gewinner keine oder unvollständige Daten der Lieferanschrift innerhalb von 14 Tagen nach Versand der E-Mail-Benachrichtigung durch FVW Medien, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. FVW Medien ist in diesem Fall berechtigt, den Gewinn an andere Mitspieler zu vergeben.
FVW Medien übernimmt keine Haftung für Mängel von Sachgewinnen. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung der Sachgewinne oder eine nachträgliche Änderung der Gewinne. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen. Kann der Gewinner seinen Gewinn nicht wahrnehmen, so behält sich FVW Medien das Recht vor, den Gewinn einem anderen Teilnehmer zukommen zu lassen.
FVW Medien ist berechtigt, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird FVW Medien insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (etwa Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht weiter gewährleistet werden kann. Ansprüche gegen FVW Medien sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die automatisierte Teilnahme am Gewinnspiel mittels sogenannter Bots ist unzulässig.
FVW Medien kann einen Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Anmeldung des Teilnehmers auf falschen Angaben beruht oder mittels eines Bots erfolgt ist.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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